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Meldung eines Rechtsverstoßes oder eines Missstandes
Zum Beispiel ein Verstoß bzw. Missstand gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien, Korruptionsverdachtsfälle.
Verstoß gemäß Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz
Gemeldet werden können Verstöße gegen Unionsrecht insbesondere aus den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
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