Hinweisgebersystem
Land Salzburg
Hier haben Sie als Dienstnehmerin und Dienstnehmer sowie Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Verstoß bzw. Missstand zu melden (z.B. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien, Korruptionsverdachtsfälle, Meldungen gemäß Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz etc. ).
Sie können Ihre Meldung anonym oder nicht anonym abgeben. Es wird dabei automatisch ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über welches wir anonym mit Ihnen im Dialog bleiben können.
Das Einlangen Ihres Hinweises wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
Die Meldung wird danach geprüft und weiter bearbeitet. Sollten für die Bearbeitung weitere Informationen Ihrerseits benötigt werden, kann eine Kontaktaufnahme mit Ihnen über das geschützte Postfach erfolgen.
Spätestens drei Monate ab Bestätigung des Eingangs der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahme ergriffen wird bzw. ergriffen worden ist oder aus welchen Gründen Ihre Meldung nicht weiterverfolgt wird.
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Dieses System dient nicht dazu, Personen zu diskreditieren und unwahre, persönlich motivierte Behauptungen anzuführen.
Sie werden darauf hingewiesen, dass eine wissentlich falsche Meldung bzw. eine missbräuchliche Meldung einen Schadenersatzanspruch begründen kann bzw. gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden kann.