Hinweisgebersystem
Land Salzburg


Hier haben Sie als Dienstnehmerin und Dienstnehmer sowie Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Verstoß bzw. Missstand zu melden (z.B. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien, Korruptionsverdachtsfälle, Meldungen gemäß Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz etc. ).
Sie können Ihre Meldung anonym oder nicht anonym abgeben. Es wird dabei automatisch ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über welches wir anonym mit Ihnen im Dialog bleiben können.  
Das Einlangen Ihres Hinweises wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
Die Meldung wird danach geprüft und weiter bearbeitet. Sollten für die Bearbeitung  weitere Informationen Ihrerseits benötigt werden, kann eine Kontaktaufnahme mit Ihnen über das geschützte Postfach erfolgen.
Spätestens drei Monate ab Bestätigung des Eingangs der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahme ergriffen wird bzw. ergriffen worden ist oder aus welchen Gründen Ihre Meldung nicht weiterverfolgt wird.  
 
 Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. 

Dieses System dient nicht dazu, Personen zu diskreditieren und unwahre, persönlich motivierte Behauptungen anzuführen. 

Sie werden darauf hingewiesen, dass eine wissentlich falsche Meldung bzw. eine missbräuchliche Meldung einen Schadenersatzanspruch begründen kann bzw. gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Land Salzburg
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Interne Revision
Postfach 527, 5010 Salzburg





Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.